Umzüge können teuer sein, doch viele wissen nicht, dass sich Teile dieser Kosten von der Steuer absetzen lassen. Dies gilt besonders bei einem beruflich bedingten Umzug, aber auch in manchen privaten Fällen. Im Folgenden wird erklärt, unter welchen Bedingungen man Umzugskosten absetzen kann, welche Ausgaben genau abzugsfähig sind und wie man dabei vorgehen sollte, um das Maximum aus seiner Steuererstattung herauszuholen.
Berufliche Umzüge
Bei einem aus beruflichen Gründen erfolgten Umzug können die anfallenden Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise die Fahrtkosten zur Wohnungssuche, die sich mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen lassen, und die Kosten für ein Umzugsunternehmen in Erlangen oder jeder anderen Stadt. Solche Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und können zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Was lässt sich absetzen?
Zu den absetzbaren Posten zählen unter anderem Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen und notwendige Reparaturen am alten Wohnort. Auch die Kosten für das Einrichten eines Arbeitszimmers sind absetzbar, wenn dies beruflich notwendig ist, wie ein Urteil des Hamburger Finanzgerichts zeigt.
Angenommen, ein Berufstätiger zieht für eine neue Stelle von München nach Berlin um. Die Fahrtkosten für drei Wohnungssichtungen belaufen sich auf insgesamt 1.200 Kilometer. Bei einem Satz von 30 Cent pro Kilometer ergibt dies 360 Euro, die als Werbungskosten absetzbar sind. Weiterhin fallen für das Umzugsunternehmen Kosten in Höhe von 2.000 Euro an.
Maklergebühren für die Anmietung der neuen Wohnung betragen 1.500 Euro, und doppelte Mietzahlungen für zwei Monate belaufen sich auf insgesamt 2.400 Euro (1.200 Euro pro Monat). Für notwendige Reparaturen am alten Wohnort werden zusätzlich 600 Euro fällig. Das Einrichten eines Arbeitszimmers, das beruflich notwendig ist, kostet weitere 800 Euro.
Die Gesamtkosten des Umzugs summieren sich damit auf 7.260 Euro. Da all diese Kosten als Werbungskosten gelten, können sie das zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren, was zu einer spürbaren Minderung der Steuerlast führt.
Umzug aus privaten Gründen
Zieht man aus privaten Gründen um, lassen sich immer noch Teile der Umzugskosten steuerlich absetzen. Hier kommen haushaltsnahe Dienstleistungen ins Spiel, unter die beispielsweise die Kosten für Umzugsunternehmen oder Handwerkerleistungen fallen. Bis zu 20% dieser Kosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere absetzbare Kosten
Nicht zu vergessen sind die Verpflegungsmehraufwendungen, die bei einem Umzug anfallen können. Für die ersten drei Monate nach dem Umzug können täglich 28 Euro ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Pauschalen nutzen
Für verschiedene Umzugsauslagen gibt es Pauschalbeträge, die das Finanzamt ohne Einzelnachweise anerkennt. Diese Pauschalen wurden zuletzt im Dezember 2023 angepasst und erleichtern das Absetzen von kleineren Beträgen erheblich.
Besonderheiten beachten
Es lohnt sich, auf die genauen Vorgaben zu achten. So gibt es für den zweiten beruflich veranlassten Umzug innerhalb von fünf Jahren eine erhöhte Pauschale. Auch die individuellen Umstände, wie etwa die Anschaffung neuer Möbel, können relevant sein, obwohl diese Kosten normalerweise nicht absetzbar sind.
Dokumentation und Nachweis
Eine sorgfältige Dokumentation aller Umzugskosten ist essenziell, um bei der Steuererklärung alles korrekt anzugeben. Belege sollten aufbewahrt, Fahrten genau protokolliert und Verträge überprüft werden, ob vielleicht der Arbeitgeber gewisse Kosten übernimmt.
Optimale Vorbereitung
Indem man alle relevanten Belege sammelt und die Umzugskosten genau listet, kann man sich die bestmögliche Steuererstattung sichern. Dies erfordert zwar etwas Aufwand, kann sich finanziell jedoch deutlich lohnen.